Jugendschutz

Was ist Cannabidiol (CBD) und an wen dürfen wir CBD-Produkte verkaufen?

Was ist Cannabidiol (CBD)?

In der Hanfpflanze finden sich über 80 so genannte Cannabinoide. Das wichtigste und am meisten untersuchte Cannabinoid ist Tetrahydrocannabinol (THC). Es ist für die psychotrope Wirkung von Cannabis verantwortlich. Ein weiteres wichtiges Cannabinoid, das in der Pflanze in größeren Mengen enthalten ist, ist das Cannabidiol (CBD). Im Gegensatz zu THC weist es keine vergleichbar psychoaktive Wirkung auf.

CBD unterliegt im Gegensatz zu THC nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung hat. Damit ein CBD-haltiges Produkt legal verkauft werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäß welcher es in Verkehr gebracht wird:
Je nach Zuordnung (Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika etc.) kommt die entsprechende Gesetzgebung zur Anwendung.
CBD-Hanfblüten enthalten in der Regel 5-20% CBD und haben einen THC-Gehalt von 0.1 – 0.3%
Sie umfassen eine breite Palette an Produkten, die von Tees, über Extrakte, Tropfen, Balsam, Öle, Liquids für E-Zigaretten bis zu CBD-haltigen Esswaren etc. reichen.
In jedem Fall gilt jedoch zu bedenken, dass auch wenn THC-armes Cannabis ohne Zugabe von Tabak pur geraucht wird, durch die Verbrennung gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Aus Sicht des Jugendschutzes ist es zu begrüßen, Jugendlichen unter 18 Jahren den Verkauf zu verweigern.

An wen dürfen wir CBD-Produkte verkaufen?

Damit ein CBD-Produkt legal vermarktet und verkauft werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäß welcher es in Verkehr gebracht wird (z.B. muss ein Lebensmittel der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen, ein Heilmittel der Heilmittelgesetzgebung etc.).
Je nach Zuordnung kommt die entsprechende österreichische (oder EU) Gesetzgebung zur Anwendung.
Enthält das CBD-Produkt auch Tabak (z.B. Hanfzigaretten) unterliegt es dem Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetz, und somit ist der Verkauf an Minderjährige verboten. Genauso verboten ist der Verkauf an Minderjährige, wenn das reine CBD-Produkt (z.B. getrocknete Cannabis-/Hanfblüten) als Tabakersatzstoff in Verkehr gebracht worden ist. Es gilt dann nach Tabakgesetz (TNRSG) 2018 als Raucherware mit Tabakersatzstoffen ohne Tabak oder Nikotin.

Der Zusteller übergibt reine CBD-Produkte (z.B. getrocknete Cannabis-/Hanfblüten) als Tabakersatzstoff erst nach erfolgter Altersprüfung

Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.